Eine bAV, die Ihr Team versteht.
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Wir richten sie so ein, dass sie rechtssicher ist, in der Lohnbuchhaltung kaum Aufwand macht und von Ihren Mitarbeitenden als echter Vorteil wahrgenommen wird.
- Wir vergleichen Anbieter am Markt, statt nur einen Tarif zu verkaufen.
- Wir informieren Ihre Belegschaft verständlich und dokumentiert.
- Bestehende Verträge übernehmen und ordnen wir, statt alles neu zu machen.
Was jeder Arbeitgeber zur bAV wissen sollte
Die bAV ist keine freiwillige Kür. Einige Punkte sind gesetzlich vorgegeben, und Fehler fallen oft erst Jahre später auf.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Werte für 2026.
Was Arbeitgeber bei der bAV beachten müssen
Die meisten Fehler passieren nicht beim Abschluss, sondern danach: ein vergessener Zuschuss, eine fehlende Dokumentation, eine Zusage ohne klare Regeln. Diese vier Punkte sollten sitzen.
Entgeltumwandlung ermöglichen
Verlangt ein Beschäftigter eine bAV, müssen Sie einen Weg anbieten. Bieten Sie keinen an, kann er den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Typischer Fehler: Jeder Mitarbeitende hat einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter.
Den Zuschuss weitergeben
Bei Entgeltumwandlung zahlen Sie 15 % zusätzlich, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Typischer Fehler: Ältere Verträge laufen noch ohne Zuschuss weiter.
Für die Zusage einstehen
Sie haften für die zugesagten Leistungen, auch wenn ein Versicherer sie auszahlt. Deshalb kommt es auf saubere Zusagen und passende Tarife an.
Typischer Fehler: Zusagen versprechen mehr, als der Vertrag tatsächlich leistet.
Regeln schriftlich festhalten
Eine Versorgungsordnung legt fest, wer was bekommt. Information und Verzicht der Mitarbeitenden sollten nachweisbar dokumentiert sein.
Typischer Fehler: Absprachen bestehen nur mündlich oder per E-Mail.
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen fördert der Staat einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag über den Förderbetrag nach § 100 EStG. Wir prüfen, ob das für Ihr Team in Frage kommt.
Was die bAV Ihrem Betrieb bringt
Haftung klären, Kosten planen
- Rechtssichere Zusagen und Dokumentation
- Planbare Kosten statt Einzellösungen
- Ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte
Weniger Rückfragen, klare Abläufe
- Ein Ansprechpartner statt mehrerer Versicherer
- Fertige Unterlagen für Ein- und Austritte
- Wir beantworten die Fragen der Mitarbeitenden
Saubere Zahlen, wenig Aufwand
- Einheitliche Beitragsabrechnung
- Steuer- und SV-Grenzen im Blick
- Digitale Übersicht aller Verträge
So führen wir Ihre bAV ein
Erstgespräch
Wir klären Ziele, Größe und Ausgangslage. Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video.
Bestandsaufnahme
Wir prüfen bestehende Verträge, Zusagen und Abläufe und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.
Konzept
Sie erhalten eine Empfehlung mit Kosten, Durchführungsweg und Versorgungsordnung.
Einführung
Wir informieren die Belegschaft, richten die Verwaltung ein und begleiten die ersten Abschlüsse.
Betreuung
Wir bleiben Ansprechpartner, prüfen jährlich und passen bei neuen Vorgaben an.
Fünf Wege, eine passende Lösung
Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege. Welcher passt, hängt von Unternehmensgröße, Budget und Zielen ab. Wir beraten zu allen und vergleichen Anbieter am Markt.
| Weg | Typisch für |
|---|---|
| Direktversicherung | Den Einstieg und kleinere Betriebe. Einfach zu verwalten. |
| Pensionskasse | Unternehmen mit Branchen- oder Tariflösungen. |
| Pensionsfonds | Kapitalmarktnahe Lösungen mit mehr Anlagefreiheit. |
| Unterstützungskasse | Höhere Versorgung, etwa für Führungskräfte, ohne steuerliche Höchstgrenze. |
| Direktzusage | Gesellschafter-Geschäftsführer und individuelle Zusagen. |
Wie gut ist Ihre bAV aufgestellt?
Sie haben schon eine bAV? Sechs Fragen, die wir in jedem Erstgespräch stellen. Beantworten Sie sie ehrlich, das Ergebnis bleibt in Ihrem Browser.
- Gibt es eine schriftliche Versorgungsordnung?
- Wird der 15 % Arbeitgeberzuschuss korrekt gezahlt?
- Wurden alle Mitarbeitenden nachweisbar informiert?
- Laufen alle Verträge über einen Ansprechpartner?
- Ist die Verwaltung für HR digital und einheitlich?
- Wurde die bAV in den letzten zwei Jahren überprüft?
Beantworten Sie die Fragen links
Jede Frage mit Ja ist ein Punkt. Danach sehen Sie, wo Ihre bAV steht und was als Nächstes sinnvoll ist.
Fragen zur bAV
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0511 87988345
Muss jeder Betrieb eine bAV anbieten?
Ja, auf Wunsch der Beschäftigten. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt unabhängig von der Betriebsgröße, schon ab dem ersten Mitarbeitenden. Ob Sie darüber hinaus einen eigenen Beitrag zahlen, entscheiden Sie selbst.
Was kostet die bAV den Arbeitgeber?
Bei reiner Entgeltumwandlung vor allem den Pflichtzuschuss. Dem stehen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge gegenüber. Ein freiwilliger Arbeitgeberbeitrag ist als Betriebsausgabe absetzbar. Die Beratung durch uns ist für Ihr Unternehmen in der Regel kostenlos, was im Einzelfall gilt, legen wir vorab offen.
Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt?
Die Ansprüche aus Entgeltumwandlung bleiben sofort erhalten, arbeitgeberfinanzierte Anteile nach Ablauf der Unverfallbarkeit. Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt, privat weitergeführt oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
Was ist, wenn Mitarbeitende keine bAV möchten?
Niemand muss eine bAV abschließen. Wichtig ist, dass alle informiert wurden und eine Ablehnung dokumentiert ist. Dafür stellen wir Vorlagen bereit.
Wir haben schon Verträge bei verschiedenen Anbietern. Was nun?
Bestehende Verträge laufen weiter. Wir prüfen sie, ordnen sie in einer Versorgungsordnung und legen für neue Mitarbeitende einen einheitlichen Weg fest.
Gibt es Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Ja. Für Gesellschafter-Geschäftsführer kommen oft andere Durchführungswege in Frage, etwa die Unterstützungskasse oder die Direktzusage. Hier stimmen wir uns eng mit Ihrer Steuerberatung ab.
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