FirmenversicherungenBetriebshaftpflicht
HaftungBetriebshaftpflicht
Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit Personen verletzen oder fremde Sachen beschädigen. Und sie wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht.
Was versichert ist
- Personenschäden, etwa wenn ein Kunde in Ihren Räumen stürzt
- Sachschäden beim Kunden, etwa an Gebäuden, Leitungen oder Geräten
- Vermögensfolgeschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, also passiver Rechtsschutz
- Je nach Vertrag: Mietsachschäden, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Produkthaftung
Aus der Praxis
Der Wasserschaden beim Kunden
Ein Installateur bohrt beim Kunden eine Wasserleitung an. Parkett, Estrich und die Wohnung darunter müssen saniert werden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden, wenn Tätigkeitsschäden mitversichert sind.
Vereinfachtes Beispiel zur VeranschaulichungWorauf es ankommt
- Tätigkeit richtig beschreibenWas nicht im Vertrag steht, ist im Zweifel nicht versichert.
- Ausreichende DeckungssummePersonenschäden können sehr teuer werden. Zu niedrige Summen sind ein häufiger Fehler.
- Tätigkeits- und BearbeitungsschädenBesonders wichtig für Handwerk und Dienstleister, die an fremden Sachen arbeiten.
- MietsachschädenSchäden an gemieteten Räumen sind nicht immer automatisch enthalten.
- Subunternehmer und AuslandPrüfen, ob Aufträge mit Partnern oder außerhalb Deutschlands abgedeckt sind.
Was nicht versichert ist
- Schäden am eigenen Betrieb und eigenen Sachen
- Reine Vermögensschäden, etwa durch Beratungsfehler (dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht)
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Vertragliche Erfüllung, also die Nachbesserung der eigenen Arbeit
Passt oft dazu
Allgemeine Information. Der genaue Umfang hängt vom Versicherer und von den vereinbarten Bedingungen ab. Wir prüfen das im Einzelfall.
Versicherungscheck
Erstgespräch vereinbarenWir prüfen Ihre bestehenden Verträge und zeigen, wo Lücken sind
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