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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · registriert bei der IHK HannoverTelefon 0511 87988345
FirmenversicherungenD&O-Versicherung
Haftung

D&O-Versicherung

Geschäftsführer haften für Pflichtverletzungen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung übernimmt berechtigte Forderungen und vor allem die Kosten der Abwehr.

Was versichert ist

  • Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Geschäftsführung (Innenhaftung)
  • Ansprüche Dritter, etwa von Gläubigern oder Behörden (Außenhaftung)
  • Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zur Abwehr
  • Freistellung von berechtigten Schadenersatzforderungen
Aus der Praxis

Die unbezahlte Rechnung

Ein Geschäftsführer bestellt Waren, obwohl die Finanzierung absehbar wackelt. Der Betrieb gerät in Schieflage, der Insolvenzverwalter nimmt ihn persönlich in Anspruch.

Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung

Worauf es ankommt

  1. Claims-made-Prinzip verstehenVersichert ist, was während der Vertragslaufzeit geltend gemacht wird. Ein lückenloser Übergang beim Wechsel ist Pflicht.
  2. RückwärtsdeckungPflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn sollten mitversichert sein.
  3. NachmeldefristWie lange nach Vertragsende dürfen Ansprüche noch gemeldet werden?
  4. VersicherungssummeSie muss für alle versicherten Personen gemeinsam reichen.
  5. SelbstbehaltBei Vorständen einer AG ist ein Selbstbehalt gesetzlich vorgeschrieben.

Was nicht versichert ist

  • Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden, die vor der Rückwärtsdeckung bekannt waren
  • Personen- und Sachschäden

Passt oft dazu

Allgemeine Information. Der genaue Umfang hängt vom Versicherer und von den vereinbarten Bedingungen ab. Wir prüfen das im Einzelfall.

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