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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · registriert bei der IHK HannoverTelefon 0511 87988345
FirmenversicherungenBerufs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Haftung

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Ein falscher Rat, eine verpasste Frist, ein Fehler im Code: Der Kunde hat keinen Sachschaden, aber einen finanziellen. Diese Versicherung zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

Was versichert ist

  • Reine Vermögensschäden Dritter durch berufliche Fehler
  • Fehler in Beratung, Planung, Gutachten oder Programmierung
  • Versäumte Fristen und Termine
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Je nach Vertrag: Verletzung von Urheber- und Datenschutzrechten
Aus der Praxis

Die verpasste Frist

Eine Agentur reicht die Unterlagen für ein Förderprogramm ihres Kunden zu spät ein. Die Förderung entfällt. Der Kunde verlangt den entgangenen Zuschuss als Schadenersatz.

Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung

Worauf es ankommt

  1. Tätigkeit genau beschreibenDer Versicherungsschutz richtet sich nach dem, was Sie tatsächlich anbieten.
  2. Versicherungssumme und JahreshöchstleistungWie oft pro Jahr wird die Summe gezahlt? Bei mehreren Schäden entscheidend.
  3. RückwärtsdeckungSchützt bei Fehlern, die vor Vertragsbeginn passiert sind, aber erst später auffallen.
  4. NachhaftungWichtig, wenn Sie die Tätigkeit aufgeben oder den Versicherer wechseln.
  5. Gesetzliche VorgabenFür Pflichtversicherte gelten Mindestsummen, die eingehalten werden müssen.

Was nicht versichert ist

  • Personen- und Sachschäden (dafür ist die Betriebshaftpflicht da)
  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen
  • Eigene Vermögensschäden
  • Garantie- und Erfüllungsversprechen

Passt oft dazu

Allgemeine Information. Der genaue Umfang hängt vom Versicherer und von den vereinbarten Bedingungen ab. Wir prüfen das im Einzelfall.

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